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Angebote:

Unser Sachkundelehrgang §11 TierSchG richtet sich an Züchter, aber auch an andere interessierte Hundehalter, insbesondere solcher großer Hunde und Hunde bestimmter Rassen im Sinne des Landeshundegesetz NRW.

weitere Infos:  www.seminar-sachkundenachweis.de

Der viertägige Lehrgang vermittelt in etwa 32 Zeitstunden die Grundlagen der Hundehaltung aus historischer, biologischer, tiermedizinischer und juristischer Sicht. Durchgeführt von Sachverständigern, Tierärtzen, Juristen und Hundepsychologen, sowie Trainern. Der Lehrgang schließt am vierten Tag mit einer Prüfung über das Erlernte, welche gemeinsam von einer Prüfungskommission abgenommen wird.

Die bestandene Prüfung kann als Qualifikations-Nachweis für Züchter gemäß §11 TierSchG gelten bzw. beim Antrag auf Transportbefähigungsnachweis berücksichtigt werden.
Bitte ggf. vor Kursanmeldung mit dem jeweils zuständigen Veterinäramt abklären, ob der Lehrgang für Ihr Vorhaben anerkannt wird!

Auf Wunsch besteht für die Teilnehmer im Rahmen des Lehrganges ebenfalls die Möglichkeit zur Prüfung der Sachkunde für große (§ 11 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) durch Prüfer, die als anerkannte Sachverständige des Landes NRW fungieren. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe 35,00 €, welche vor Ort entrichtet werden.

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Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 22.01.2019
– 4 A 144/18 HAL –
Erhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier zulässig
Miniatur Bullterrier darf trotz eigenständiger Rasse allein aufgrund des optischen Erscheinungsbildes der Rasse der Bullterrier zugeordnet werden
Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass der Miniatur Bullterrier als „gefährlicher Hund“ einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass für Hunde dieser Rasse die erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wurde von der Beklagten zur Zahlung der Hundesteuer für ihren Mini Bullterrier unter Einstufung des Hundes als gefährlicher Hund herangezogen. Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass es sich bei dem Miniatur Bullterrier nicht um einen gefährlichen Hund handele. Es handele sich um eine eigenständige Rasse, die nicht im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz aufgeführt werde.
Miniatur Bullterrier als Unterfall des Bullterriers erfasst
Das Verwaltungsgericht Halle wies die Klage ab. Der kommunale Satzungsgeber könne im Rahmen des Steuerrechts für die Einschätzung als generell gefährlicher Hund auf § 3 Abs. 2 HundeG LSA Bezug nehmen, das seinerseits auf § 2 Abs. 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz Bezug nimmt. Diese Vorschrift führt die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden auf. Danach wird der Miniatur Bullterrier, obwohl er als eine eigenständige Rasse anerkannt ist, als Unterfall des Bullterriers erfasst. Dies sei nicht verfassungswidrig. Der Landesgesetzgeber habe im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes eine eigenständige Definition der Rassezugehörigkeit vorgenommen, die sich allein nach dem äußeren Erscheinungsbild bestimme. Dies lasse es zu, auch den Miniatur Bullterrier, obwohl er einer eigenständigen Rasse angehört, aufgrund des optischen Erscheinungsbildes der Rasse der Bullterrier zuzuordnen.
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08.01.2017

Der 90. Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches spiegelt die ambivalente Gesetzeslage für Tierrechte in Deutschland wider:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. (Quelle: § 90a BGB)

Einerseits sollen Tiere Rechte besitzen, die in “besonderen Gesetzen” reglementiert sind. Andererseits gelten die Vorschriften für Sachen. In den meisten Fällen greift dennoch das Tierschutzgesetz, da viele Vorgänge in diesem definiert sind. Dennoch besitzt der genannte Paragraph laut Rechtsexperten wenig bis keinen Wert für den Tierschutz oder die Durchsetzung von Tierrechten.

Diese skrupellosen Fälle von Tierschutzverstößen deckte stern TV 2017 auf

Zwei davon drehten sich um den illegalen Welpenhandel. Ein Millionengeschäft, hinter dem großes Tierleid steckt. Die Anonymität auf Onlineplattformen wie eBay Kleinanzeigen macht den Handel mit kranken, traumatisierten Tieren kinderleicht.

Dieser anonyme Tierhandel muss aufhören! Um entschlossen gegen den Missbrauch von Tieren und den Betrug von Käufern vorzugehen, ist eine Identitätsprüfung der Verkäufer unerlässlich. Helft eBay zum Handeln zu bewegen: bit.ly/VIERPFOTEN_Welpenmafia_auf_eBay_Kleinanzeigen_stoppen